Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Wilhelm Prögel und Söhne -Immobilien-

 

§ 1 Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt mit der Zusendung/Anforderung des Exposés/Angebotes beziehungsweise mit der mündlichen Übertragung dieser Informationen  zwischen Makler und Kunden zustande, die  im Falle eines Vertragsabschlusses zum Erwerb, Anmietung oder Pacht der angebotenen Immobilie  zur Zahlung  einer marktüblichen  Provision entsprechend dieser  Geschäftsbedingungen verpflichten.

 

§ 2 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht dem Makler auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihm vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertragsabschluss weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen dem Makler und dem Kunden abgeschlossenen Maklervertrag haben.

 

§ 3 Maklerprovision

Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss fällig und sofort zahlbar. Der Provisionssatz gilt zuzüglich der jeweilig geltenden Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Abschluss eines Vertrages, der vom ursprünglichen Angebot abweicht oder Ergänzungen erfahren hat. Die Pflicht zur Zahlung der  Provision ist auf  Verlangen des Maklers durch den Erwerber über  ein selbständiges Schuldversprechen im notariellen Kaufvertrag  abzusichern.

 

§ 4 Provisionshöhe

- Vermietung von Wohnraum:                    

2,38 Monatsmieten inkl. USt.

 

- Vermietung von Gewerberaum:              

2,38 Monatsmieten inkl. USt.

 

- Verkauf von Grundstücken und

 grundstücksgleichen Rechten

 (unbebaut oder bebaut):                        

7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. USt.

 

- Verkauf von Wohnungseigentum:

7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. USt.

 

- Erwerb  von Erbbaurechten:                  

7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. USt.

 

Vereinbarte Abweichungen zu vorgenannten Provisionshöhen bedürfen in jedem  Falle der Schriftform.  

 

§ 5 Eigentümerangaben

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten, die vom Makler selbst nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind.  Der Kunde selbst ist für die Überprüfung der Angaben und deren Richtigkeit verantwortlich. Der Makler übernimmt  für die Richtigkeit der vermittelten Informationen keinerlei Haftung.  Die Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.

 

§ 6 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer  als auch den Käufer tätig werden.

 

§ 7 Weitergabeverbot/Pflichten des Kunden bzw. Auftraggebers

Alle Informationen des Maklers, die dem Kunden übermittelt  werden (sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form), insbesondere die Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden selbst bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt,  diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, zum angebotenen Objekt einen  Vertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet,  dem Makler die mit ihm vereinbarte Provisionszahlung zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.

 

Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Teilnahme des Maklers,  so ist der Auftraggeber verpflichtet dem Makler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen.  Auf Verlangen  ist der Kunde/Auftraggeber verpflichtet dem Makler eine einfache Vertragsabschrift zu überlassen.

 

§ 8 Haftung

Der Makler haftet im Rahmen der Auftragsdurchführung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf die erzielte Maklerprovision beschränkt.

 

Es wird keine Gewähr für die Erreichung der vom Erwerber  verfolgten wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele und   für die Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes vom Makler übernommen.

 

Zu Nachforschungen ist der Makler nicht verpflichtet.  Eine Haftung für Fehlauskünfte, die aufgrund unrichtiger und unvollständiger Mitteilungen des Verkäufers weitergereicht werden, ist daher ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Makler keine Haftung für etwaige Sach- und Rechtsmängel des Kaufgegenstandes.

 

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des Maklers, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

 

Januar, 2018

 

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Fabian Prögel; USt-IdNr.: DE250069017

Chausseestraße 4, 14979 Großbeeren OT Diedersdorf 

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